2. A._____ erzielte in den Steuerperioden 2010 und 2011 einen Gewinn in der Höhe von Fr. 32'183.20 (2010) respektive Fr. 27'815.60 (2011) aus dem Verkauf von eingelagertem Heizöl, deklarierte diese Gewinne aber nicht in der jeweiligen Steuererklärung. 3. In der Steuerperiode 2012 stellte A._____ den physischen Handel mit Öl ein und begann stattdessen, mit strukturierten Finanzprodukten an der Börse zu spekulieren, wobei er mehrheitlich mit Öl- und Edelmetall-Deriva- ten handelte. Dabei resultierte ein Verlust in Höhe von Fr. 55'103.00, welchen A._____ in seiner Steuerdeklaration der Steuerperiode 2012 ebenfalls nicht angab.