Auf Registrierungen und Unterlagen im Zusammenhang mit Hunden, die von ihm betreut oder vermittelt wurden, kann nur bedingt abstellt werden. Der Beschwerdeführer scheint seine Vorgehensweise gewissermassen darauf auszurichten, sich der jeweiligen Verantwortung als Hundehalter bzw. Obhutsperson von Hunden entziehen zu können. Insgesamt legt der Beschwerdeführer ein Mass an Unzuverlässigkeit an den Tag, das einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden vermissen lässt und seine Geringschätzung gegenüber der Würde und dem Wohlergehen von Hunden offenbart.