Bezüglich des Bissvorfalls vom 31. Januar 2021 mit American Bully "Jason" (vgl. vorne Erw. 1) hielt das Verwaltungsgericht fest, es wiege schwer, dass der Beschwerdeführer bei der Beschlagnahme vom 2. Februar 2021 zunächst nicht mit den Behörden zusammengearbeitet und den vom Veterinärdienst gesuchten Hund abzutransportieren versucht habe (Erw. II/3). Das Verwaltungsgericht schloss aus dem Verhalten des Beschwerdeführers insgesamt, dass dieser die grundsätzlichen Verhaltensgebote und -verbote des Tierschutzgesetzes nicht zu befolgen vermöge.