Aufgrund der fehlenden Verlässlichkeit der betreffenden Einträge überzeuge es nicht, wenn der Beschwerdeführer gestützt darauf jeweils eine eigene Verantwortung oder Haltereigenschaft verneine (Erw. II/2.5). Bezüglich des Bissvorfalls vom 31. Januar 2021 mit American Bully "Jason" (vgl. vorne Erw. 1) hielt das Verwaltungsgericht fest, es wiege schwer, dass der Beschwerdeführer bei der Beschlagnahme vom 2. Februar 2021 zunächst nicht mit den Behörden zusammengearbeitet und den vom Veterinärdienst gesuchten Hund abzutransportieren versucht habe (Erw.