5.4.2. Das Verwaltungsgericht erwog im Entscheid WBE.2021.349 vom 7. Juli 2022, es bestünden klare Hinweise dafür, dass vom Beschwerdeführer betreute Hunde auf Familienmitglieder registriert worden seien. Aufgrund der fehlenden Verlässlichkeit der betreffenden Einträge überzeuge es nicht, wenn der Beschwerdeführer gestützt darauf jeweils eine eigene Verantwortung oder Haltereigenschaft verneine (Erw.