"Den auferlegten Massnahmen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Nur so kann gewährleistet werden, dass diese Massnahmen sofort in Wirkung erwachsen und keine rechtswidrige Haltung von Listenhunden mehr vorliegt oder Hunde durch A._____ vermittelt werden." Die betreffenden Ausführungen sind klar und unmissverständlich. Es liegt am Beschwerdeführer, den betreffenden Entscheid genau zu lesen und sich bei allfälligen Verständnisschwierigkeiten – seien sie sprachlich oder juristisch – aufklären zu lassen. Im erwähnten Strafbefehl vom 9. Februar -8-