___ seine Löschung als Halter veranlasst, worauf die stellvertretende Kantonstierärztin am 22. September 2021 erwirkte, dass die betreffende Löschung rückgängig gemacht wurde (Vorakten 458 ff.). Das Verwaltungsgericht erwog, auf Einträge in der AMICUS-Datenbank könne im Zusammenhang mit dem Beschwerdeführer nur sehr bedingt abgestellt werden. Es bestünden klare Hinweise dafür, dass vom Beschwerdeführer betreute Hunde auf Familienmitglieder registriert worden seien;