− Der Beschwerdeführer greift erneut den Bissvorfall vom 31. Januar 2021 mit American Bully "Jason" auf. Seine Ausführungen sind nur teilweise nachvollziehbar. Offenbar stört er sich daran, dass ihm – im Gegensatz zu B._____, der den Hund geführt haben soll – im Nachgang ein Halte- und Betreuungsverbot für Listenhunde auferlegt wurde (Vorakten 176). Die Anordnungen in der rechtskräftigen Verfügung des Veterinärdienstes vom 19. Februar 2021 können nicht mehr in Frage gestellt werden.