C. 1. Gegen den Entscheid des DGS, Generalsekretariat, vom 7. August 2023 erhob A._____ mit Eingabe vom 14. September 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Begehren auf Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Dabei stellte er die Verfahrensanträge, es sei die aufschiebende Wirkung der Beschwerde wiederherzustellen und es seien mehrere Personen als Zeugen zu befragen. -4- 2. In der Beschwerdeantwort vom 27. Oktober 2023 beantragte das DGS, Generalsekretariat, die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.