III. Die Kosten dieser Verfügung von Fr. 470.00 werden A._____ auferlegt. Der Betrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen zu begleichen. IV. Den Massnahmen gemäss Ziffern I. und II. der Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. -3-