A. 1. A._____ betreute mehrere Hunde, die in der AMICUS-Datenbank nicht oder auf Familienangehörige und Bekannte registriert waren. Die Betreuung umfasste mithin Listenhunde, für deren Haltung er über keine Bewilligung verfügte. Bei etlichen Bissvorfällen und Beanstandungen befanden sich die betreffenden Hunde in der Obhut von A._____ oder waren von ihm vorgängig an andere Halter bzw. Aufsichtspersonen "vermittelt" worden. Auf Internetplattformen bot A._____ seine Dienste als "Hundesitter" und "Hundetrainer" an. Daneben betrieb er eine Vermittlungstätigkeit mit Hunden, die teilweise importiert wurden.