3. Nach dem Gesagten würde die Beschwerdeführerin gemäss den abgeschätzten Prozessaussichten kostenpflichtig. Es erscheint vorliegend indes nicht sachgerecht, allein auf diese Betrachtungsweise abzustellen, hat doch der Gemeinderat das vorliegende Beschwerdeverfahren massgeblich mitverursacht. Bei pflichtgemässer Sorgfalt hätte er erkennen können, dass - 13 -