2. 2.1. Grund für die Anordnung der Bausperre war, dass die Beschwerdeführerin in ihrem Baugesuch vom 22. November 2021 (eingereicht am 8. Dezember 2021; Vorakten, act. 239) die Erschliessung des geplanten Neubaus auf der Parzelle Nr. aaa mit 17 Wohnungen und 25 Abstellplätzen über die Kantonsstrasse Q-Strasse vorsieht. Dies widerspricht der vom Gemeinderat im Entwicklungsrichtplan vom 11. Mai 2020 geplanten rückwärtigen Erschliessung der Bauparzelle über eine auf einem ehemaligen Bahntrassee (Parzelle Nr. bbb) neu zu erstellenden Zubringerstrasse.