5. Die Rechtsabteilung des BVU thematisiert in ihrer Stellungnahme vom 2. Mai 2024 die mögliche Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zum Abschluss des vorinstanzlichen Verfahrens um Erlass einer Planungszone. Angesichts dessen, dass der Gemeinderat gemäss Akten und Internetrecherchen (Stand: 17. Juli 2024) für das betreffende Gebiet bisher keine Planungszone erlassen hat, ist eine allfällige Sistierung des vorliegenden Verfahrens nicht weiter zu prüfen.