Die Beschwerdeführerin beschränkte den Streitgegenstand damit nicht auf einzelne Teile oder Aspekte der Bausperre, sondern focht die Bausperre als Ganzes an. Es ergibt sich anhand von Antrag und Begründung zweifellos, dass die Beschwerdeführerin mit der Anordnung einer Bausperre an sich und der damit verbundenen Rückstellung ihres Baugesuchs nicht einverstanden war. Sie strebt stattdessen eine materielle Prüfung ihres Baugesuchs an.