3. Der Gemeinderat Q._____ beantragte mit Beschwerdeantwort vom 9. November 2023 ebenfalls die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. 4. Mit Replik vom 29. Januar 2024 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest und nahm zu den Beschwerdeantworten Stellung. 5. Der Gemeinderat Q._____ verzichtete mit Eingabe vom 29. Februar 2024 auf eine Duplik.