2. Das Baugesuch Nr. ccc für die Überbauung "Q-Strasse" auf Parzelle aaa wird zurzeit abgewiesen. 3. Sollte nach Ablauf der Bausperre gemäss Ziff. 1 die neue Erschliessungsplanung noch nicht rechtskräftig sein, behält sich der Gemeinderat vor, gemäss § 29 BauG eine Planungszone für das betroffene Gebiet zu erlassen. B. Auf Beschwerde der A._____ AG hin, fällte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 17. Juli 2023 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf sie eingetreten werden kann.