Sämtliche dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos, womit die Verfügung mit Urteil des Bundesgerichts 2C_1057/2022 vom 31. Mai 2023 in Rechtskraft erwuchs. Die Frist zum Verlassen der Schweiz ist damit abgelaufen und der Vollzug der Wegweisung kann zwangsweise vollstreckt werden (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 537 ff.). Mit Eingabe vom 31. Juli 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin beim MIKA um Wiedererwägung (MI-act. 553 ff.). Das MIKA trat mit Verfügung vom 14. August 2023 auf das Begehren nicht ein (MI-act. 590 ff.).