A. Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) verfügte am 19. November 2021 die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin und deren Wegweisung aus der Schweiz, welche 90 Tage nach Rechtskraft zwangsweise vollzogen werden könne. Die Kinder B., geb. […] 2011 und C., geb. […] 2020, wurden in diese Verfügung miteinbezogen. Sämtliche dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos, womit die Verfügung mit Urteil des Bundesgerichts 2C_1057/2022 vom 31. Mai 2023 in Rechtskraft erwuchs.