3. Auf Gesuch des DGS, Abteilung Gesundheit, hin erstreckte der instruierende Verwaltungsrichter diesem die Frist zur Stellungnahme zum Gesuch um aufschiebende Wirkung bis 30. Oktober 2023 und zur Beschwerdeantwort bis 30. November 2023. Nach neuerlicher Fristerstreckung nahm das DGS, Abteilung Gesundheit, in der Eingabe vom 1. November 2023 Stellung zum Gesuch um aufschiebende Wirkung.