Zugestellt worden war der Beschwerdeführerin auch das Offertöffnungsprotokoll vom 26. Juni 2023, dem die unbereinigten Netto-Angebotssummen (inkl. MWSt) der gültigen Angebote zu entnehmen waren. Am 25. August 2023 fand – auf Ersuchen der Beschwerdeführerin – ein telefonisches Debriefing statt. Dabei erfuhr die Beschwerdeführerin die Zusammensetzung der ARGE B._____. Akteneinsicht wurde der Beschwerdeführerin unbestrittenermassen nicht gewährt.