Der Vorwurf, die Zuschlagsempfängerinnen verfügten über keine ISO-Zertifizierung, trifft nicht zu. Die federführende Zuschlagsempfängerin 1 verfügt nachweislich über ein gültiges ISO-Zertifikat 9001:2015. Dieses lag dem Angebot bei. Die Bewertung der Zuschlagsempfängerinnen beim Zuschlagskriterium "Kompetenz" (26.8 von 30 möglichen Punkten) ist nachvollziehbar und liegt innerhalb des Ermessenspielraums der Vergabestelle. - 24 -