N._____-Projekt kein Mandat gehabt). Auch verfüge die federführende Zuschlagsempfängerin 1 nach dem Kenntnisstand der Beschwerdeführerin über keine QM-Zertifizierung. Dasselbe gelte für die Zuschlagsempfängerinnen 2 und 3, was zwingend zu einem Punkteabzug (von 1.5 Punkten) führen müsse. Sodann führten die Zuschlagsempfängerinnen im Projektorganigramm J._____ auf, obwohl dieser bei der Beschwerdeführerin unter Vertrag stehe, was jedenfalls einen signifikanten Punkteabzug zur Folge haben müsse. Einen weiteren Punkteabzug bzw. eine Bewertung mit 0 Punkten rechtfertige sich beim Teilkriterium "Referenzen der Schlüsselpersonen". Weder beim angegebenen Projektleiter J.__