Gemäss den Ausschreibungsunterlagen mussten, um das Eignungskriterium (EK1) zu erfüllen, die "ausgeführten Anforderungen durch den Unternehmer resp. ein ARGE-Mitglied oder den Subunternehmer, welcher/welches die entsprechende Arbeit ausführt, erfüllt sein". Beim genannten Referenzprojekt mussten u.a. Angaben zu den "erbrachten Leistungen" gemacht werden (vgl. vorne Erw. II/2.1). An von Arbeitsgemeinschaften (bzw. deren Mitgliedern) erbrachte Referenzprojekte wurden indessen keine zusätzlichen Anforderungen gestellt.