4.5. 4.5.1. Anbieterin beim vorliegenden Projekt ist nun allerdings nicht diejenige ARGE, die beim Referenzprojekt "aaa/ bbb VTV D-5-1-3 Los 2 N._____ 3. Röhre" die verlangten Leistungen erbracht hat, sondern eine abweichend zusammengesetzte Bietergemeinschaft. In ihr ist mit der E._____ AG lediglich ein einzelnes Mitglied der damaligen ARGE H._____ vertreten. Die Beschwerdeführerin bestreitet, dass sich E._____ AG auf das Referenzobjekt der vormaligen ARGE berufen kann und macht geltend, beim fraglichen N._____-Projekt seien die bei der vorliegenden Ausschreibung massgebenden Leistungen im BSA-Bereich durch sie selbst erbracht worden.