vgl. auch hinten Erw. II/5.4). Die Vergabestelle begründet die Vergleichbarkeit der beiden Projekte im Wesentlichen damit, dass die Betriebs- und Sicherheitsausrüstung in Strassentunnels immer den gleichen (standardmässigen) Aufbau aufweise. Es gebe Gerätschaften (Aggregate, sog. Sensoren und Aktoren wie Beleuchtungskörper, Videokameras, Ventilatoren, Verkehrssignale, Brandmeldesensoren etc.) im Tunnelfahrraum, Längsverkabelung entlang des Tunnels (Strom- und Steuerkabel in Rohrblöcken oder Trassen, Glasfaserkabel) und zentrale Komponenten in den Zentralen (Elektrozentralen), denen die Kabel der Längsverkabelung zugeführt würden.