4.3. Ausweislich der Verfahrensakten und der Rechtsschriften steht fest, dass das streitbetroffene Referenzobjekt 1 "aaa/ bbb VTV D-5-1-3 Los 2 N._____ 3. Röhre" der Zuschlagsempfängerinnen von einer vier Unternehmen umfassenden Arbeitsgemeinschaft (ARGE H._____) erstellt wurde. Von den Zuschlagsempfängerinnen hat unbestrittenermassen einzig die E._____ AG dabei mitgewirkt. Ebenfalls an dieser ARGE beteiligt war die Beschwerdeführerin.