3.5. Die Vergabestelle weist den Vorwurf, sie versuche die eigenen Eignungsanforderungen nachträglich zu verwässern bzw. herabzusetzen und unter Verweis auf behördenfremde Richtlinien faktisch jedes BSA-Projekt durchzuwinken, als "schon im Ansatz verfehlt" zurück, unterstelle die Beschwerdeführerin damit doch, die Vergabestelle würde planmässig zu ihrem eigenen Nachteil handeln (Eingabe vom 25. Januar 2024).