3.3. In der Duplik führt die Vergabestelle aus, dass es gemäss den Ausschreibungsunterlagen bei Arbeitsgemeinschaften genüge, wenn beim EK1 ein Mitglied den geforderten Eignungsnachweis erbringen könne. Sodann hält sie fest, es werde in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht verlangt, "dass dasjenige ARGE-Mitglied der Zuschlagsempfängerinnen, welches die an das EK1 gestellten Anforderungen erfüllt, den geforderten Eignungsnachweis beim Referenzobjekt 1 nur mit einem Referenzobjekt erbringen kann, bei welchem es für sich allein (und ohne Mitwirkung weiterer Unternehmer) beauftragt war.