Dass die E._____ AG das Referenzprojekt 1 als Mitglied einer ARGE ausgeführt habe, schade nicht. In Ziffer 1.3.2 der Besonderen Bestimmungen für Bauarbeiten vom 27. April 2023 werde das nicht ausgeschlossen, weshalb es zulässig sei. Im Übrigen sei offensichtlich, dass das Referenzprojekt 2 der Zuschlagsempfängerinnen das EK1 unter allen Gesichtspunkten ebenfalls klar erfülle (Beschwerdeantwort, S. 12 f., 17 f.).