Leistungen von der ARGE H._____ erbracht wurden. Die Bausumme belief sich auf 4 Mio. Franken. Die Bauleitung oblag der F._____ AG. Projektleiter war I._____, bauleitender Monteur J._____. Als zweites Referenzobjekt (Projekt 2) werden der T._____tunnel und die Tunnelumfahrung R._____ mit einer Bausumme von 1.2 Mio. Franken genannt. Unternehmer war die E._____ AG (Vorakten, Ordner 2, Angebotsunterlagen C._____ AG, Register 1). 3. Unter den Verfahrensbeteiligten umstritten ist, ob das Objekt "aaa/ bbb VTV D-5-1-3 Los 2 N._____ 3. Röhre" eine zulässige Referenz der Zuschlagsempfängerinnen und damit ein zulässiger Eignungsnachweis für das EK1 darstellt.