2.3. Die Beschwerdeführerin hat fristgerecht ein gültiges Angebot eingereicht, das für den Zuschlag nicht berücksichtigt wurde. Im Angebotsvergleich liegt sie hinter den Zuschlagsempfängerinnen an zweiter Stelle (vgl. Angebotsvergleich vom 14. Juli 2023 [Vorakten, Ordner 1, Submission, Auswertung und Vergabe, Register 14]).