3.3. Dass eine Parkinsonerkrankung bereits in so jungen Jahren dermassen weit vorgeschritten ist, sei unüblich. Gemäss dem Leitenden Arzt sei der Beschwerdeführer entsprechend eigentlich zu jung für die Wohnform im – normalerweise ambulanten – Pflegezentrum Spital Q. Es sei ihm allerdings keine adäquate Alternative bekannt und die Betreuung des Beschwerdeführers liesse sich sehr gut umsetzen, weshalb es zurzeit eine gute Lösung sei (Protokoll, S. 6 ff.).