Diese Meinung vertritt auch der psychiatrische Gutachter, wonach beim Beschwerdeführer ein sehr schwerer Verlauf einer Parkinson Erkrankung in jungen Jahren vorliege, die weder gestoppt noch geheilt werden könne; bestenfalls verzögert. Der Beschwerdeführer brauche im Alltag so viel Unterstützung, wie es im stationären Rahmen eben notwendig sei. Es brauche umfassende Schutzmassnahmen. Hilfe bei der korrekten Einnahme der Medikamente, bei der Hygiene, bei der Ordnung, dass der Beschwerdeführer nicht davonlaufe, was gefährlich werden könne, beispielsweise auch auf der Strasse, insbesondere aufgrund der Sturz-Neigung. Eine Betreuung zu -7-