Die Ehefrau des Beschwerdeführers machte anlässlich der Verhandlung vom 10. Januar 2023 unmissverständlich klar, dass eine Rückkehr ihres Ehemannes nach Hause nicht mehr in Frage komme, da der Betreuungsaufwand und die damit zusammenhängende Belastung zu hoch seien. Sie sei bereits zweimal aufgrund Belastungsasthmas jeweils eine Woche hospitalisiert gewesen (Protokoll, S. 5). Der Leitende Arzt äusserte sich ebenfalls klar dazu, dass aufgrund des hohen Betreuungsbedarfes eine betreute Wohnform für den Beschwerdeführer unumgänglich sei (Protokoll, S. 8).