Demgegenüber ist der Beschwerdeführer der Ansicht, die Dosierung des Medikaments Madopar sei zu niedrig angesetzt (Standortgespräch vom 25. Oktober 2022 Pflegezentrum Spital Q., S. 1; Protokoll der Verhandlung vor dem Familiengericht Zofingen vom 20. Dezember 2022, S. 3). Als noch Dauerrezepte in den Apotheken hinterlegt waren, habe sich der Beschwerdeführer selbständig Nachschub der Medikamente beschafft und diese dann gemäss seiner Ehefrau überall (beispielsweise im Brillenetui oder im Futter etc.) versteckt, um entgegen der ärztlichen Anordnung so viel davon zu nehmen, wie er möchte (Protokoll, S. 5 f. und 8).