5. 5.1. Das Urteil wurde in der Folge im Dispositiv an die Beteiligten verschickt. -4- 5.2. Mit Schreiben vom 6. Januar 2023 (Eingang via Familiengericht Zofingen: 18. Januar 2023) bat der Beschwerdeführer darum, einem vermeintlichen Fehler auf den Grund zu gehen und allenfalls zu korrigieren, da mit dem Datum der Weiterleitung seiner Beschwerde vom 1. September 2022 etwas nicht stimmen würde. Zudem bezog sich der Beschwerdeführer im Titel seines Schreibens auf die "Beschwerde gegen den Entscheid vom 21. Dezember 2022".