4. 4.1. An der Verhandlung vom 10. Januar 2023 in der Klinik der PDAG nahmen der Beschwerdeführer, dessen Ehefrau, E., sowie für die Pflegezentrum Spital Q. B., Leitender Arzt Akutgeriatrie, teil. Zudem war der Psychiater Dr. med. D. als sachverständiger Gutachter anwesend. 4.2. Nach der Befragung aller Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten. 4.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände des Beschwerdeführers fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde.