2. Mit undatierter Eingabe (Eingang beim Verwaltungsgericht per IncaMail am 3. Januar 2023 via Familiengericht Zofingen) sowie weiterem Schreiben (Eingang beim Verwaltungsgericht am 6. Januar 2023) erhob A. sinngemäss Beschwerde gegen den Entscheid des Familiengerichts vom 21. Dezember 2022 (KEFU.2022.50). 3. Mit Instruktionsverfügung vom 5. Januar 2023 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde Dr. med. D., als sachverständige Person mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt, die Ehefrau des Beschwerdeführers, E., wurde als Zeugin aufgeboten und es wurde zu einer Verhandlung auf den 10. Januar 2023 vorgeladen.