1.4. Mit Eingabe vom 25. November 2022 beantragte das Pflegezentrum Spital Q., Demenzabteilung, sinngemäss die Verlängerung der fürsorgerischen Unterbringung. Mit Urteil vom 21. Dezember 2022 (KEFU.2022.50) bestätigte das Familiengericht die fürsorgerische Unterbringung im Pflegezentrum Spital Q., übertrug dabei die Entlassungszuständigkeit nicht und setzte die nächste periodische Überprüfung der fürsorgerischen Unterbringung durch die zuständige Erwachsenenschutzbehörde spätestens per 22. Juni 2023 fest.