1.3. Mit Entscheid des Familiengerichts vom 9. August 2022 wurde der beantragten Verlegung von A. in das Pflegezentrum Spital Q., Demenzabteilung, zugestimmt (KEFU.2022.35). Dieser Entscheid wurde mit Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2022 (WBE.2022.328) aufgehoben und zur formgültigen Neubeurteilung zurückgewiesen. Mit Entscheid des Familiengerichts Zofingen vom 1. September 2022 (KEFU.2022.35) wurde der Verlegung von A. in das Pflegezentrum Spital Q., Demenzabteilung, zugestimmt und es wurde festgehalten, dass die nächste periodische Überprüfung der fürsorgerischen Unterbringung spätestens per 23. Dezember 2022 erfolge. -3-