Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Bei A. wurde unter anderem Morbus Parkinson (ICD-10 G20.90; Erstdiagnose 2006) sowie eine beginnende Parkinsondemenz bei Morbus Parkinson (ICD-10 F02.3) diagnostiziert. Zudem kam es in der Vergangenheit zu einem dopamininduzierten psychotischen Zustandsbildes aufgrund schädlichen Gebrauchs des Parkinsonmedikaments Madopar (Austrittsbericht der Klinik der PDAG vom 24. Juni 2022, S. 1).