3.3. Das vorliegende Bauprojekt betreffend die Erneuerung der Strassenbeleuchtung lag vom 9. Februar 2022 bis 10. März 2022 in der Gemeinde Q. öffentlich auf. Zudem wurde das Baugesuch am 8. Februar 2022 im D, dem amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Q., publiziert (vgl. Ziff. IV der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Q. vom […]). Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, dass er von der öffentlichen Auflage des Strassenbauprojekts von Beginn an Kenntnis hatte.