2.2. In der Rechtsmittelbelehrung des vorinstanzlichen Entscheids wurde der Beschwerdeführer ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die fristgerecht einzureichende Beschwerdeschrift einen Antrag und eine Begründung enthalten muss, d.h. dass der Beschwerdeführer a) anzugeben hat, wie das Verwaltungsgericht entscheiden solle und b) darzulegen hat, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Zudem wurde der Beschwerdeführer in der Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich auf die Folge des Nichteintretens hingewiesen, sofern die Beschwerde diesen Anforderungen nicht entspricht (angefochtener Entscheid, S. 9).