3. Eventualiter sei die Beschwerde zu sistieren, bis die Überprüfung der Lichtimmissionen erfolgt ist. 4. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: