2. Mit Beschwerdeantwort vom 2. März 2023 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde. 3. Der Gemeinderat stellte mit Beschwerdeantwort vom 21. März 2023 die folgenden Rechtsbegehren: 1. Für die unbestrittenen Strassenleuchten auf den Parzellen Nrn. ddd, eee, fff, ggg, hhh, sss, äää, nnn, ooo, qqq, rrr, jjj, kkk, ttt, uuu, vvv, www, xxx, yyy und mmm sei in einem Zwischenentscheid die vorzeitige Baufreigabe zu erteilen. 2. Auf die Beschwerde kann nicht eingetreten werden.