B. 1. Mit Eingabe vom 16. September 2022 stellte A. beim Verwaltungsgericht sinngemäss folgende Anträge: 1. Es sei die Strassenbeleuchtung auf der Parzelle Nr. bbb am bisherigen Standort zu belassen. 2. Auf die Strassenbeleuchtung auf Parzelle Nr. ccc sei aufgrund der Lichtimmissionen zu verzichten. 3.1 Auf der Parzelle Nr. bbb sei bei der "gelben" Strassenlampe, welche sich in der Mitte des hinteren Teils befindet, ein Blendschutz (rückwärtig und rechts) anzubringen, damit die Parzelle Nr. ccc und das Gebäude auf der Parzelle Nr. bbb unbeleuchtet bleiben. -3-