3.3. 3.3.1. Ob die Auffassung der Vorinstanz, dass eine nichtige Baubewilligung von vornherein nicht als Vertrauensgrundlage in Frage komme, in dieser Absolutheit zutrifft, ist mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichts 1C_80/2022 vom 30. November 2023, wo das Bundesgericht der Rückbauanordnung entgegenstehende Gründe des Vertrauensschutzes trotz Vorliegens einer nichtigen Baubewilligung prüfte (vgl. Erw. 4), fraglich, braucht aber im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.