Dem Urteil des Bundesgerichts 1C_260/2021 vom 1. Dezember 2022, Erw. 6.4, lässt sich ferner (sinngemäss) entnehmen, dass im Zurückkommen auf eine rechtskräftige Baubewilligung, die mangels Evidenz ihrer Fehlerhaftigkeit nicht gerade nichtig ist, auch dann ein Widerruf der Baubewilligung zu erblicken ist, wenn dieser von den zuständigen Behörden nicht explizit als solcher bezeichnet wird (in der Annahme, die Verfügung sei nichtig und müsse daher nicht widerrufen werden). Mit ihren mitangefochtenen Entscheiden vom 28. März 2022 und 2. Mai 2022 sind sowohl die Abteilung für Baubewilligungen als auch der Gemeinderat Q.__