Nicht stichhaltig ist die Argumentation des Beschwerdeführers, eine Baubewilligung könne nicht teilnichtig sein. Betrifft die Fehlerhaftigkeit nur eine von mehreren Anordnungen einer Verfügung und kann die Verfügung auch beim Wegfall der nichtigen Anordnung ihren Zweck erreichen, ist – im Verwaltungsrecht noch im stärkeren Masse als im Privatrecht (wo Verträge nichtige Bestimmungen - 11 -